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Achtung: Export von Ersatzteile bedürfen einen Zustimmung von Ihren Behörden, Anlage 19: Vorherige Einwilligung, einen Schusswaffe oder Teil davon, in Geltungsbereich zu Verbringen.
Oder einen schriftliche Erklärung von Ihren Behörden, dass einen Anlage 19 (Einfuhrgenehmigung) nicht nötig ist.