Magazinen
Modellfotos
Achtung: Export von Magazinen bedürfen einen Zustimmung von Ihren Behörden, Anlage 19: Vorherige Einwilligung, einen Schusswaffe oder Teil davon, in Geltungsbereich zu Verbringen.
Oder einen schriftliche Erklärung von Ihren Behörden, dass einen Anlage 19 (Einfuhrgenehmigung) nicht nötig ist.
Eine Lieferung von Gewehrmagazinen mit mehr als 10 Schuss und Pistolenmagazinen mit mehr als 20 Schuss ist ins Ausland nicht möglich.